Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMPFUNG UND KRANKHEITEN
Ein gültiger Impfausweis ist auf Verlangen der Kursleitung vorzuweisen. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen.
HAFTUNG DES KURSTEILNEHMERS
Die Teilnehmer haften für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen. Der Abschluss, einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden ist Voraussetzung für die Teilnahme.
VERTRAGSABSCHLUSS
Anmeldungen mittels Anmeldeformular, Mail oder Telefon sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule André Horat zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
ZAHLUNG DER KURSGEBÜHR
Die Kursgebühr ist spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig sofern von Hundeschule André Horat keine anderslautende Mitteilung erfolgt. Bei Zahlungsverzug kann Hundeschule André Horat den Teilnahmeplatz weitergeben, die Kursgebühr ist trotzdem geschuldet.
RÜCKTRITT DURCH TEILNEHMER
Seminare/Workshops:
Ein Rücktritt durch Kursteilnehmer ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Bei einem späteren Rücktritt sind die Kurskosten vollumfänglich geschuldet.
GRUPPENSTUNDEN / PRIVATLEKTIONEN:
Im Verhinderungsfalle sind Abmeldungen mindestens 48 Stunden vorher zu melden, ansonsten wird der vereinbarte Betrag vollumfänglich zur Zahlung fällig. Rücktritt durch Hundeschule André Hort kann bei Ausfall der Kursleitung in Folge Krankheit, aus organisatorischen Gründen, oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Hundeschule André Horat behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl die Kurse bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung der Kurse.
Ergänzende AGB zu den wöchentlichen Gruppenkursen
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird hiermit über die Regelungen betreffend unseren wöchentlichen Gruppenkursen für Welpen, Junghunde und Fortgeschrittene informiert.
Mit dem Abschluss eines Gruppenstunden-Abonnements oder der Teilnahme an einem der oben genannten Gruppen-Kursen akzeptieren die Teilnehmenden, zusätzlich zu unseren allgemeinen AGB, folgende Richtlinien:
1. Die Anmeldung, zu der Teilnahme an einem unserer Gruppenkurse, muss bis spätestens 16.00 Uhr am Vortag des Kurses erfolgen. Anmeldungen sind wie folgt möglich: Telefonisch unter der Nummer 0041 (0)79 373 39 12 oder per Mail an info@hundetrainer-basel.ch
2. Bei weniger als zwei Anmeldungen behält sich die Hundeschule André Horat vor, die betreffende Gruppenstunde abzusagen.
3. Die Anmeldung ist verbindlich! Im Verhinderungsfall bitten wir um telefonische Abmeldung bis 16.00 Uhr am Vortag des betreffenden Kurses. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der Gruppenkurs vollumfänglich in Rechnung gestellt / auf dem Gruppenstunden-Abonnement angerechnet.
4. Ein gültiger Impfpass des Hundes ist bei der ersten Teilnahme an einem der Gruppenkurse vorzuweisen.
HAFTUNG Hundeschule André Horat
Die Hundeschule André Horat lehnt jegliche Haftung ab für Schäden die durch Kursteilnehmer oder Dritte und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Hundeschule André Horat übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch das Ausführen der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
FILM-/FOTOAUFNAHMEN
Für sämtliche Film- und Fotoaufnahmen die während Kursen von Hundeschule André Horat gemacht werden, gilt ein Recht zum Gebrauch und Veröffentlichung. Teilnehmer die damit nicht einverstanden sind, müssen dies bis spätestens vor Kursbeginn in schriftlicher Form der Kursleitung melden.
SONSTIGES
Die Teilnahme von läufigen Hündinnen ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Alle Hunde sind während der Kurszeiten auf dem ganzen Trainingsgelände an der Leine zu führen, wenn die Kursleitung keine anderslautende Anweisung gibt. Den Anordnungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Für die Folgen der Ausführung von Trainingsvorschlägen haftet der Hundeführer oder die Hundeführerin selbst. Auf dem gesamten Trainingsgelände gilt Kotaufnahmepflicht.